KODEX der SVTA für Herstellerinnen und Hersteller und Händlerinnen und Händler zur Vermarktung von E-Zigaretten und Liquids


In Anbetracht des fehlenden rechtlichen Jugendschutzes beim Verkauf und bei der Vermarktung von E-Dampfgeräten und Liquids verpflichten sich die Schweizer Händler und Hersteller von E-Dampfgeräten und Liquids in Bezug auf das Abgabealter für sowie die Werbung zu folgendem Verhalten:

Art. 1 Abgabealter

  1. Die unterzeichnenden Parteien verzichten grundsätzlich auf die Abgabe von E-Dampfgeräten und Liquids an Minderjährige.
  2. Die unterzeichnenden Parteien verpflichten sich, vor dem Verkauf im Zweifelsfall eine Alterskontrolle durchzuführen. Ohne Alterskontrolle erfolgt kein Verkauf von E-Dampfgeräten und Liquids. Die Alterskontrolle erfolgt lokal durch die Prüfung eines amtlichen Ausweises. Im Onlineshops wird durch geeignete Massnahmen sichergestellt (z.B. via Altersabfrage, ABG), dass kein Verkauf an Minderjährige erfolgt.

Art. 2 Werbung

Die unterzeichnenden Parteien verzichten auf Werbung für E-Dampfgeräten und Liquids, die sich
speziell an Minderjährige richtet. Sie verzichten insbesondere auf Werbung:

  1. an Orten, wo sich hauptsächlich Minderjährige aufhalten 
  2. in Zeitungen, Zeitschriften oder andern Publikationen, die spezifisch für Minderjährige bestimmt sind
  3. auf Schülermaterialien (Schulmappen, Etuis, Füllfederhaltern usw.)
  4. mit Werbegegenständen, die unentgeltlich an Minderjährige abgegeben werden, wie T-Shirts, Mützen, Fähnchen, Badebällen
  5. auf Spielzeug
  6. durch unentgeltliche Abgabe von nikotinhaltigen E-Dampfgeräten und Liquids an Minderjährige
  7. an Kultur-, Sport- oder anderen Veranstaltungen, die hauptsächlich von Minderjährigen besucht werden

Art. 3 Schulung und Information

  1. Mitarbeitende des Handels werden über den Inhalt des Codex informiert und entsprechend ausgebildet.
  2. Hersteller und Aussendienstmitarbeitende der Hersteller werden über den Inhalt des Codex informiert und entsprechend ausgebildet.

Art 4. Kontrolle

  1. Die unterzeichnenden Parteien überwachen die Einhaltung des vorliegenden CODEX selbst.
  2. Verstösse gegen den vorliegenden CODEX können beim Swiss Vape Trade Association (SVTA) gemeldet werden. Die unterzeichnenden Parteien beurteilen abschliessend, ob ein Verstoss gegen den CODEX vorliegt.
  3. Wer zwei Mal gegen die Bestimmungen dieses CODEX verstösst, wird mit sofortiger Wirkung vom CODEX und der SVTA Mitgliedschaft ausgeschlossen. Die ausgeschlossene Partei wird von der Liste der unterzeichnenden Parteien gestrichen.

Art 5. Zertifikat

  1. Die unterzeichnenden Parteien erhalten ein von der SVTA ausgestelltes Zertifikat. Zudem werden die unterzeichnenden Parteien auf der Webseite der SVTA und des BLV gelistet.
  2. Die unterzeichnenden Vertragsparteien können gegen eine kostendeckende Gebühr von CHF 30 die Ausfertigung eines Zertifikats bei der SVTA beantragen.
  3. Die unterzeichnenden Parteien dürfen das Zertifikat zu Werbezwecken im Lokal aushängen und im Internet aufschalten.
  4. Nach zweimaligen Verstoss gegen den CODEX wird das Zertifikat unverzüglich an die Stelle zurückgegeben, die es ausgestellt hat. Das Zertifikat wird unverzüglich von der Internetseite entfernt.

Art 6. Geltung

  1. Der CODEX gilt ab dem Tag der Unterzeichnung. Er gilt bis zum Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes.
  2. Jede Partei kann die Vereinbarung jederzeit und ohne Gründe mit einer Frist von 2 Monaten durch eine schriftliche Mitteilung an die anderen Parteien kündigen.
  3. Der CODEX kann jederzeit einvernehmlich schriftlich geändert werden.
  4. Andere Herstellerinnen und Hersteller und Händlerinnen und Händler können durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung dem vorliegenden CODEX jederzeit beitreten.
  5. Der CODEX wird in deutscher und französischer Sprache ausgefertigt und unterzeichnet.
  6. Der CODEX wird bei der SVTA verwahrt.


Art 7. Unterzeichnende Parteien

Albertoni & Hedrich GmbH

Bluedoor GmbH

Cigarren Flury AG

D&B Vapes Rosado Montezo

Dampfi GmbH

Dampfqueen GmbH

e-heaven vape shop

Flaschendunst Gmbh

Foo GmbH

Fourtwenty GmbH

Fumerolles

Hemag Nova AG

InSmoke AG

Kontrast Komposition GmbH

Macher Handel GmbH

Nebelbox GmbH

Nebelvape GmbH

Red Vape AG

Stattqualm AG

Steam-Shop GmbH

Sweetch Sarl

swissvapors.ch

Tamar Trade GmbH

Tom’s Liquid GmbH

Vape Heaven GmbH

Vapelounge GmbH

VapeTrade GmbH

Viviswiss GmbH

Werners Head Shop AG


Art 7. Unterschriften unabhängige Händler

4Fox

Alpen-Luft

Alpha- InfoTec AG

BENJI JUICE GmbH

CBD Star GmbH

City-Vape View Point Kneubühler

 Crossbow Vapor KlG

Dampferkönig GmbH

Dampfpalast GmbH

Dampfzauber Gmbh

Duftwolke Liquids Ludwige

Zy-e Boller

Hookah-Shop Mestiri & Partner

JUUL Labs Switzerland GmbH

Le Savoie Tabac

Liquid Haerri

Liquiddealer

Liquidzentrale Keller

MASC E-Juice

Mix-Vape-Mods Cocivera

Ohmvapers GmbH

Sibannac GmbH

SiChro GmbH

Smoke and Vape

Smoke-Shop Flums Shisha-Queen.ch Good

Steam and Art S. Hättenschwiler

Steamcave Oliver Grimm

Tabak Gourmet & Spirituosen

Tabakcorner

Tabakwaren & Kiosk Silvia Schneiter

Ti- Vape

World of Vape

WvA KlG

Yeah Juice


Falls auch Ihre Firma den Codex unterstützen will, können Sie folgendes Formular ausfüllen: