Stellungnahme zur Publikation der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention EKTP vom November 19.
Titel der Publikation : Praktiken der Tabakindustrie zur Einflussnahme auf die Schweizer Gesundheitspolitik
In
dieser vom EKTP herausgegeben Publikation, holt die bald aufgelöste EKTP zu
einem letzten Rundschlag gegen, die von Ihr zu Feinden erklärten, Tabak und
E-Zigaretten Industrie aus.
Wir
konzentrieren uns ausschliesslich auf den Punkt 5.6 in dieser Broschüre.
Als
Titel bei Punkt 5.6 wurde folgende Aussage gewählt: „Einschüchterungsversuche“
Folgendes
wird danach Beschrieben:
„
Wenn es nicht mehr möglich ist, die Verabschiedung eines wirksamen Gesetzes
zur Prävention zu verhindern, wird alles unternommen, um seine Umsetzung zu
blockieren.
Die
Tabakindustrie und die neu im Markt tätigen Akteure (z.B. Swiss Vape Trade
Association, JUUL) zögern nicht, aktiv zu werden.
Sie gehen gerichtlich gegen das
Gesetz vor, indem sie eine Verletzung der Grundrechte der
Tabakgesellschaften, eine Unvereinbarkeit mit dem übergeordneten Recht
oder einen formalen Mangel des Gesetzes geltend machen.
Dies war im Jahr 2000 der Fall,
als beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde eingereicht wurde,
nachdem der Kanton Genf beschlossen hatte, jegliche Tabak- und
Alkoholwerbung zu untersagen, die von öffentlichem Grund aus einsehbar
ist. Das Urteil vom März 2002 bestätigte, dass im vorliegenden Fall das
kantonale Tabakwerbeverbot nicht gegen die Grundrechte der
Meinungsäusserungsfreiheit, der Wirtschaftsfreiheit und der Eigentumsfreiheit
verstösst.
ii. Das war auch der Fall bei der Beschwerde der Swiss Vape
Trade Association gegen das Verbot des Verkaufs von nikotinhaltigen Liquids für
E-Zigaretten. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2018
dürfen, gestützt auf das Cassis-de-Dijon-Prinzip, solche Liquids verkauft
werden.“
Der
SVTA dementiert diese falsche Aussage, [...]