Stellungnahme SVTA zum aktualisierten Bericht der EKTP
Sehr geehrte Frau Präsidentin Meier-Schatz
Ich schreibe Ihnen diese Mail als Präsident der Swiss Vape Trade Association (www.svta.ch)
In den folgenden Passagen nehme ich Stellung zu Ihrem aktualisierten EKTP- Bericht „Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) – Position der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention (Aktualisierung vom September 2016)“.
Passivkonsum – Einleitung[S1]:
Das Prinzip der Vorsicht, das bedeutet, dass Nichtrauchende geschützt werden müssen (Passivkonsum), da die Langzeitwirkungen auf die Gesundheit nicht bekannt sind.
Sie gehen offenbar davon aus, dass Nikotin aus dem Dampf von E-Dampfgeräten in die Luft ausgestossen und von Nichtkonsumierenden eingeatmet würde. Diese Aussage widerspricht den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Resorption von inhaliertem Nikotin. In der Fachliteratur findet man mehrere Arbeiten, in denen der Nikotingehalt von Tabakrauch bzw. E-Dampfgeräte- Dampf mit dem Nikotingehalt der Ausatemluft von Verbrauchern gemessen wurde. Die Ergebnisse sind eindeutig. Sowohl beim Rauchen als auch beim Dampfen werden ≥94 % des inhalierten Nikotins aufgenommen [2,3,4], sodass in der Ausatemluft nur Spuren von Nikotin nachweisbar sind [1, 5]. Messungen der Raumluft zeigen, dass die Nikotinkonzentration beim Dampfen aufgrund des Wegfalls von Nebenstromrauch 10-fach niedriger ist als beim Rauchen und weit unter behördlich anerkannten Grenzwerten liegt [6, 7]. Die von Ihnen verwendete Bezeichnung „Passivrauchschutz“ ist unangemessen, da bei der Verdampfung von Liquids kein Rauch entsteht. Aufgrund der publizierten Emissionsmessungen ist Gesundheitsschädigung der Konsumenten oder anwesender Dritter bei Benutzung von Ezigaretten auszuschliessen.
f. Nikotin-Intoxikation – Stand der Forschung[S2]:
Technische Mängel können zum Austritt und Aufnahme von nikotinhaltigen Lösungen via Haut oder Schleimhaut führen oder auch eine Überhitzung mit Explosion bewirken mit entsprechenden Verletzungen.
Nikotinhaltige Liquids gehören nicht in die Hände von Kleinkindern. Selbiges gilt auch für Messer oder chemische Reiniger. Fast alle handelsüblichen Liquids verfügen über einen kindersicheren Verschlussmechanismus. Sie behaupten, der unsachgemässe Gebrauch von Liquids könne beim Nachfüllen die [...]